Allzweckbeutel, Stoffbeutel zur Aufbewahrung von Lebensmittel,

6,75 

* nachhaltig
* wieder verwendbar
* hygienisch weil waschbar

Nicht vorrätig

Ein Stoffbeutel ist eine umweltfreundliche Alternative zu Plastikbeutel und Kunststoffschüsseln.

Nachhaltig, immer wieder zu verwenden, hygienisch weil waschbar.

Die Verwendung dieser Stoffbeutel ist vielseitig.
Du kannst ihn zum Einkaufen für Brot und Brötchen benutzen, diese anschließend darin aufbewahren oder auch Nüsse, Kartoffeln oder Zwiebeln darin einsacken.

Du kannst den Stoffbeutel auch nutzen um darin Deine Schuhe im Urlaubskoffer zu transportieren oder als Wäschebeutel für die kleine Wäsche im Urlaub.

Der Beutel ist mit dem Zugband leicht zu öffnen und zu schließen und sein besonderer Vorteil, er ist waschbar.

Handgemacht aus Franken – Unikat von KreativeKissenwelt

  • Material: reine Baumwolle vorgewaschen
  • Zugband: 100 % Baumwolle
  • Größe:weiß: l 35 x b 45 cm
    türkis: l40 x b 49 cm
    lila: l 34 x b 40 cm
    orange: l 39 x b 40 cm
    pink: l 39 x b 40 cm
  • waschbar: bis 60 °C

– die Dekoration ist nicht Bestandteil des Angebotes –

Bitte beachte:

Farben können durch unterschiedliche Bildschirmeinstellungen möglicherweise von der tatsächlichen Farbe abweichen.

Weiterverwendung

upcycling-zero-waste

Marke

Gabriella's treasures

bietet neue und gebrauchte Artikel von damals und von heute

unter dem Label von Gabriella's treasures findet man Vintage und secondhand aus eigenem Haushalt, welche kein Label des Herstellers mehr haben, sowie Eigenprodukte, angefertigt unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit.
Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ist die Wiederverwendung von Gebrauchtem, sei es als Upcyclingprodukte aus eigener Herstellung sowie vom Veräußern von Vintageartikeln, verantwortungsbewusst mit den begrenzten Ressourcen der Erde umzugehen.
treasures

Produktsicherheit

Herstellerinformationen

Alle in diesem Shop angebotenen Vintageartikel wurden vor dem 13.12.2024 erstmalig in der EU in Verkehr gebracht.
Es bestehen keine Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR