Yogakissen bestickt, Lotusblume Yoga

29,00 

  • wertvolle Stickerei
  • bequem beim Yoga
  • Unikat

 

1 vorrätig

Dieses Yogakissen ist mit der Lotusblume

und dem Text “Yoga – synchronizes the mind, body & soul” (Yoga – synchronisiert Geist, Körper und Seele”.) bestickt.

Die hochwertige Maschinenstickerei ist auf einem orangenen leichten Vintage-Baumwollstoff in der Farbe Lila gestickt.

Dieses Kissen ist eine sanfte Unterstützung für Rücken und Kopf, beim Yoga, beim Reiki, ebenso wie bei Traumreisen oder anderen Entspannungsübungen.

Das Yogakissen kann selbstverständlich auch als kleines Sitzkissen genommen werden.

Das Kissen ist wunderbar leicht und total angenehm, durch die hochwertige Füllung.

Handgemacht aus Franken – Unikat von KreativeKissenwelt

  • Material: reine Baumwolle – vintage
  • Polyesterfüllung – eine allergieneutrale, qualitativ hochwertige Flockenfüllung*
  • Stickgarn: 100 % Polyester
  • Größe: Durchmesser 30 cm – Höhe ca. 4 cm
  • Farbe: orange
  • waschbar empfohlen bis max. 60°C
  • Trocknergeeignet

*„aus Öko-Tex-100-zertifizierten Materialien“

Stickerei

machine embroidered

Weiterverwendung

Stoff – Vintage – gebraucht

Polyesterfüllung

Neuware

Bitte beachte:

Farben können durch unterschiedliche Bildschirmeinstellungen möglicherweise von der tatsächlichen Farbe abweichen.

Marke

Gabriella's treasures

bietet neue und gebrauchte Artikel von damals und von heute

unter dem Label von Gabriella's treasures findet man Vintage und secondhand aus eigenem Haushalt, welche kein Label des Herstellers mehr haben, sowie Eigenprodukte, angefertigt unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit.
Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ist die Wiederverwendung von Gebrauchtem, sei es als Upcyclingprodukte aus eigener Herstellung sowie vom Veräußern von Vintageartikeln, verantwortungsbewusst mit den begrenzten Ressourcen der Erde umzugehen.
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Produktsicherheit

Herstellerinformationen

Alle in diesem Shop angebotenen Vintageartikel wurden vor dem 13.12.2024 erstmalig in der EU in Verkehr gebracht.
Es bestehen keine Pflichtangaben nach Art. 19 GPSR